„Ich bin diesen Weg gegangen, ich bin jenen Weg gegangen, dann bin ich meinen Weg gegangen.“
(Chinesische Weisheit)
Diagnosen
Im Rahmen der Vorgespräche habe ich als Therapeutin die Aufgabe, herauszuarbeiten, welche Diagnosen den Patienten in meine Praxis führen und ob sie im Sinne der Psychotherapierichtlinien über die gesetzliche Versicherung behandelt und abgerechnet werden können.
Eheprobleme können zum Beispiel nicht im Rahmen einer ambulanten Therapie behandelt werden.
Praxis
Fachgerechte Begleitung in einem geschützten Rahmen.
In meiner Praxis behandle ich gerne überwiegend gesetzlich versicherte Patienten. Das gesetzliche System stellt in der Psychotherapie ein sicheres und faires System für die Patienten dar. In der privaten Versicherung ist der Genehmigungsweg von Psychotherapiestunden meistens um ein vielfaches aufwändiger und, wenn der Gutachterweg notwendig wird, nicht selten weniger durchschaubar.
In der gesetzlichen Versicherung ist von Beginn an exakt definiert, wieviele Stunden ein Patient erhalten kann. Zudem ist dieses Procedere für alle Patienten gleich, egal welcher Einkommensgruppe sie angehören.
Im privaten System ist das über den individuellen Versicherungsvertrag geregelt und der kann von Patient zu Patient sehr unterschiedlich sein.
Abrechnungsmöglichkeiten
Es bestehen Abrechnungsmöglichkeiten sowohl für alle gesetzlich versicherten Personen, als auch Beihilfestellen und Privatkassen.
Vorgespräche
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen von Vorgesprächen erst einmal auszuprobieren, ob Sie sich bei mir wohlfühlen.
Verhaltenstherapie
Ebenfalls im Rahmen der Vorgespräche wäge ich ab,
ob ich die Problematik mit meiner Qualifikation und im Rahmen der Verhaltenstherapie gut begleiten kann.